Konditionen
Die entstehenden Inkassogebühren werden in vollem Umfang
dem Schuldner in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber
entstehen keine Inkassokosten.
Für anfallende Auslagen (Gerichts-, Gerichtsvollzieher-,
Anwalts- und Ermittlungskosten) erheben wir eine Aufwands-
und Auslagenpauschale von € 149,90 per Vorkasse.
Ist eine Forderung absolut uneinbringlich sind diese
Kosten vom Auftraggeber zu tragen.
Streitige Forderungen sind nicht Gegenstand dieser
Vereinbarung. Prozessverfahren werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch und auf Kostenrisiko des Auftraggebers durchgeführt.
Hierfür können die Anwälte von KARLSRUHER INKASSO in
Anspruch genommen werden.
Für Vorgänge im Überwachungsverfahren beträgt die Erfolgsprovision 40% der Gesamtforderung.