Konditionen

Die entstehenden Inkassogebühren werden in vollem Umfang 

dem Schuldner in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber

entstehen keine Inkassokosten.

 

Für anfallende Auslagen (Gerichts-, Gerichtsvollzieher-,

Anwalts- und Ermittlungskosten) erheben wir eine Aufwands-

und Auslagenpauschale von € 149,90 per Vorkasse.

Ist eine Forderung absolut uneinbringlich sind diese

Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

 

Streitige Forderungen sind nicht Gegenstand dieser

Vereinbarung. Prozessverfahren werden nur auf ausdrücklichen

Wunsch und auf Kostenrisiko des Auftraggebers durchgeführt.

Hierfür können die Anwälte von KARLSRUHER INKASSO in

Anspruch genommen werden.

 

Für Vorgänge im Überwachungsverfahren beträgt die Erfolgsprovision 40% der Gesamtforderung.